Unter der Bezeichnung der staatlichen Versicherung versteht man ein in der ehemaligen DDR betriebenes Versicherungsunternehmen, das für die Versicherung meist privater Kunden zuständig war. Dieses Unternehmen stellte seinerzeit das einzige seiner Art dar. Damals wurden mittels der staatlichen Versicherung Gebäudeversicherungen ebenso berücksichtigt wie Lebensversicherungen oder Unfallversicherungen. Die Wiedervereinigung Deutschlands brachte natürlich Änderungen in der staatlichen Versicherung mit sich. So wurde die Staatliche Versicherung der DDR ersetzt durch die Staatliche Versicherung der DDR in der Abwicklung. Es handelte sich dann um eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Alles wurde danach privatisiert. In der nächsten Zeit soll die Staatliche Versicherung der DDR in der Abwicklung aufgelöst werden und die dann noch auftretenden Schadensfälle und deren Regulierung von einer anderen Instanz übernommen werden. Besonders große Bedeutung bekam die staatliche Versicherung nochmals im Zusammenhang mit den enormen Hochwasserschäden in der ehemaligen DDR, die vor einigen Jahren auftraten. Diese bedeuteten eine große Belastung für die Versicherung.